Urheberrechtsverletzung: Google darf das!

Urheberrechtsverletzung: Google darf das!

Gerade bin ich über einen Beitrag bei heise gestolpert, der mich ein wenig zum Schmunzeln brachte. Der Beitrag mit dem Titel "Google darf auch widerrechtlich veröffentlichte Bilder zeigen" beschreibt die Klage eines Fotografen gegen Google, weil man urheberrechtlich geschütztes Material, ohne Zustimmung des Urhebers in den Suchmaschinenergebnissen anzeigte. Google bekam Recht, was mich hier ein wenig stutzig macht. ...

Im Grunde ging es bei der Sache darum, dass Google eine Bildersuche anbietet, die zum Teil - oder ja eigentlich komplett - geschützte Werke darstellt, ohne die erforderlichen Rechte an einer Veröffentlichung zu haben. Ein Fotograf klagte nun gegen Google und bekam vom BGH einen Dämpfer gesetzt, da dieser - meiner Meinung nach - anscheinend die Sachlage nicht wirklich richtig einschätzen konnte. Mehr dazu kann man sich direkt bei heise durchlesen (Link zum Beitrag bei heise)

Was mich an der Sache gewaltig stört, ist die folgende Aussage, welche von heise kurz gefasst wurde. Ich erlaube mir das Ganze einmal zu zitieren:

"Nach Ansicht des BGH räumt ein Rechteinhaber allein durch das Einstellen der Abbildung ins Internet Dritten weder ausdrücklich noch stillschweigend ein urheberrechtliches Nutzungsrecht an der Fotografie oder einen Anspruch auf Nutzung der Fotografie ein. Allerdings sei die Nutzung des Bildes durch Google dann nicht rechtswidrig, wenn Dritte – solche Seiten, denen der Fotograf seine Bilder zu verwenden erlaubt hat – eingewillt haben, die Fotografie als Vorschaubild zu nutzen. Wenn sie Suchmaschinen technisch nicht daran hindern, die Abbildung aufzufinden und anzuzeigen, hätten sie der Indexierung der Werke durch "schlüssiges Verhalten" eingewilligt."

Das heißt also, dass Google laut Auffassung des BGH, sich nicht an geltendes Recht zu halten habe? Was bitte, macht es rein aus technischer Sicht für einen Unterschied, ob ich nun unberechtigt Bilder auf einer eigenen Website einbinde oder dies durch einen Suchmaschinendienst bewerkstellige? Google ist doch lediglich ein Unternehmen, welches Suchmaschinen anbietet, die für das Unternehmen einen kommerziellen Nutzen haben. Das heißt, dass auch automatisch jedes Ergebnis in der Suchmaschine einen finanziellen Vorteil für Google schafft. Meiner Ansicht nach, ist allein Google selbst dafür verantwortlich, die jeweiligen Berechtigungen zum Veröffentlichen von Texten und Bildern, sowie anderen urheberrechtlich geschützten Materials, von den Eigentümern einzuholen.

Die Aussage, man müsse Suchmaschinen technisch daran hindern, die Abbildungen aufzufinden und anzuzeigen, ist in meinen Augen eine Frechheit, die man sich als BGH nicht erlauben sollte. Nehmen wir mal ein Beispiel aus dem "realen Leben" und nutzen wir dabei diese primitive Denkweise, die der BGH hier ans Tageslicht bringt. Dann würde folgende Aussage - zumindest im Vergleich - eine wahren Inhalt haben:

Wenn ich einen Film produziere und einem Kino diesen Film gebe, um ihn vor Publikum zur Schau zu stellen, dort dann ein Zuschauer diesen Film kopiert bzw. auf Video festhält und anschließend im Internet veröffentlicht, dann kann man den Zuschauer der das Video kopiert und veröffentlicht hat, dafür nicht belangen, nur weil das Kino die Aufnahme nicht verhindert hat. Dann frage ich mich, warum nun ein Programmierer von Kino.to, wegen eines ähnlichen - ja fast gleichen - Rechtsverstoß, über 3 Jahre in den Knast einwandert.

An dieser Stelle frage ich mich ebenso, was Google nach Auffassung des BGH eigentlich darstellt? Wer bitte gibt Google das Recht, überhaupt irgendwelche Informationen aus dem Internet zu kopieren und diese zu Veröffentlichen, ohne dafür die ausreichenden Rechte einzuholen? Warum sollte ich als Betreiber einer Website, dafür zuständig sein, Google vom indexieren der Dateien und Informationen abzuhalten? Das wäre ja ungefähr so, als würde man dem Opfer eines Raubüberfalls vorwerfen, es hätte ja nur bewaffnet sein und das Verbrechen verhindern müssen, den Verbrecher trifft dabei aber keine Schuld. Ich schreibe es nun mal in neumoderner Umgangssprache: BGH, u mad?

Was meine Ansicht der Dinge unterstreicht, ist das folgende Zitat: "Im Endeffekt darf also Google auch solche Bilder in seinen Suchergebnissen anzeigen, die von einer Seite stammen, die keine Erlaubnis zu deren Verwendung habe." Wären es keine Bilder, sondern Kunstwerke oder irgendwelche Waren, dann könnte man im realen Leben doch eigentlich von Hehlerei sprechen. Und nach Auffassung des BGH, hat Google nun auch noch den Freibrief dafür erhalten, "geklaute Dinge" ohne Rücksprache oder jegliche Rechte zu veröffentlichen. Irgendwie spricht das doch ganz stark gegen geltende Gesetze.